Ob Kirche, Privatperson oder Kommune, Landeigentümer oder Landeigentümerinnen wünschen sich oft mehr Natur auf ihren Flächen. Sie setzen sich immer häufiger für die Artenvielfalt ein. Die NABU-Stiftung Nationales Naturerbe unterstützt dieses Engagement jetzt im Rahmen des Projekts „Fairpachten“ mit einem kostenlosen Beratungs- und Informationsangebot. Sie bietet auf ihrer Website einen Musterpachtvertrag und ausführliche Informationen zum Landpachtrecht und Hinweise zu den im Rahmen der Beratung empfohlenen Naturschutzmaßnahmen. Denn ob Blühstreifen am Ackerrand oder ein Verzicht auf Pestizide, die Eigentümerinnen und Eigentümer von landwirtschaftlichen Pachtflächen und die pachtenden Landwirtinnen und Landwirte können in ihren Pachtverträgen Natur- und Umweltschutzmaßnahmen vereinbaren. Die landwirtschaftlich ausgebildeten Beraterinnen und Berater des Projekts „Fairpachten“ informieren über mögliche Naturschutzmaßnahmen für Wiesen, Weiden und Äcker, wie sich diese in Absprache mit den Landwirtinnen und Landwirten umsetzen lassen und welche Fördermittel möglich sind. So können zum Beispiel staatlich gefördert Brutplätze für Feldvögel, wie Feldlerche und Kiebitz, angelegt werden oder Wildkräuter bekommen mehr Licht und Zeit zum Blühen, um das Nahrungsangebot für Insekten zu verbessern. Welche Naturschutzmaßnahmen geeignet sind, hängt dabei von den örtlichen Gegebenheiten ab. Bundesweit beraten im Projekt „Fairpachten“ fünf Regionalberaterinnen und Regionalberatern, unterstützt durch das Projektbüro in Berlin, alle an mehr Natur auf ihrem Land interessierten Verpächterinnen und Verpächter. Die Beratung erfolgt nach Bedarf vor Ort und ist kostenlos. „Fairpachten“ hat die Handreichung „Kriterien für die Verpachtung von Kirchenland in der Evangelischen Kirche von Westfalen“ mit entwickelt. Mehr zum Projekt „Fairpachten“.